Mache ich mit dem Mieter einen schriftlichen Vertrag?
Eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich ebenso bindend für beide wie ein schriftlicher Vertrag. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Schriftform, da im Streitfall mündliche Vereinbarungen schlechter zu beweisen sind.
In unserem Download-Bereich finden Sie als Vermieter Vordrucke für Vereinbarungen mit einem Mieter, ohne Gewähr. Sie können natürlich auch selbst eine Vereinbarung "texten".