Mieten in der Nachbarschaft

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Was mache ich bei Beschädigung?


Jeder Mieter ist verpflichtet, Schaden der an einem Artikel entstanden ist, gutzumachen. Das kann über eine Versicherung erfolgen, die für den Mieter den Schaden deckt, über eine Kaution, die der Vermieter nur abzüglich des Schadens zurückerstattet, einfach in bar oder über Liefern eines vollwertigen Ersatzes.

Mieter und Vermieter sollten vor Überlassen des Artikels eine Vereinbarung fixieren, wie im Schadensfall vorgegangen wird. Erfahrungsgemäß finden aber Mieter und Vermieter bei Schaden gemeinsam einen "vernünftigen Weg", wie der Schaden zu beheben ist.

Ziel ist immer, dass der Vermieter nach der Vermietung nicht schlechter gestellt ist als vor der Vermietung.